Ausbildung

Mit der FE Klasse B darf man Kraftwagen, max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, z.G. max. 3,5 t fahren. Ein Anhänger mit max. 750 kg z.G. darf mitgeführt werden. Ist die z.G. des Anhängers größer als 750 kg, ist die z.G. der Kombination auf 3,5 t begrenzt.

NUR IM INLAND: Dreirädige Kraftfahrzeuge
Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Eingeschlossen sind die Klassen: AM, L Mindestalter: 18 Jahre Theorie: Grundunterricht 12 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden Praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit

Prinzipiell sollten alle Fahranfänger nach bestandener Führerscheinprüfung nachbetreut werden. BF 17 ist ein Modell, wo in Begleitung versierter Fahrerinnen und Fahrer die jungen Führerscheininhaber freilich eigenverantwortlich fahren und dennoch Betreuung haben. Mindestens 16 ½ Jahre alt sollte man sein um die Ausbildung in der FS zu beginnen. Die Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Führerscheines mit 18. Gleiche Theorieanforderung sowie Praxisausbildung. Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, welche in Verbindung mit dem Personalausweis das fahren mit den angegebenen Begleitpersonen erlaubt. Mit 18 kann man den Führerschein bei der Behörde erhalten.

Wer darf Begleiten?
Begleiter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestens 30 Jahre alt
Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) bei Antragstellung
Für Begleitperson gilt die 0,5 Promille Regelung
Begleiter/in muss in Prüfbescheinigung eingetragen sein
Es können mehrere Begleitpersonen eigetragen sein

Wann endet die Phase der Begleitung?
Sobald der junge Fahrer 18 Jahre alt ist, darf er alleine fahren. Dies gilt auch, wenn der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde.

Prüfungen

Theorie: ja
Praxis: 45 Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen

Mit der FE Erweiterung B96 darf man Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht fahren, wenn die Kombination 4.250kg nicht überschreitet. Fahrerlaubnis BF17 (Führerschein mit 17)

Mit der Fahrerlaubnis BE darf man Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg und bis zu 3.500 kg zG fahren.

Mit der Klasse A1 darf man Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. Leistung 11 kW fahren, sowie Trike bis 15 kw sowie 0,1 kw/kg.

Eingeschlossen sind die Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Mindesttheorie: Grundunterricht 12 Doppelstunden, klassenspezifischer Stoff 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit.

Mit der FE Klasse A2 (beschränkt) darf man Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Motorleistung ist begrenzt auf 35 kW fahren. Pro Kilogramm Leergewicht darf die Motorleistung nicht mehr als 0,2 kW betragen.

Eingeschlossen sind die Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre

Mindesttheorie: Grundunterricht 12 Doppelstunden bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit

Prüfung

Theorie: ja
Praxis: 60 Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen. Nach zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 kann man ohne Theorieausbildung und Prüfung auf A aufsteigen, wenn eine Praxis-Prüfung erfolgreich abgelegt wird.

Mit der FE Klasse unbeschränkt darf man alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h fahren.

Eingeschlossen sind die Klassen: A1, AM
Mindestalter: 24 Jahre

Mindestalter für Trikes über 15 kw: 21 Jahre
Mindesttheorie: Grundunterricht 12 Doppelstunden bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung: nur inhaltlich festgelegt
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit

Prüfungen

Theorie: ja
Praxis 60 Minuten, innerorts, außerorts, unter Einschluss von Autobahn oder Kraftfahrstraßen.

Mit der FE-Klasse AM darf man Krafträder, Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 45 km/h fahren.

Mindestalter: 16 Jahre
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen: max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

Mit Motoren- / Antriebsarten:
Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max 50 ccm
Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
Mindesttheorie: Grundunterricht 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden

Prüfungen

Theorie: ja
Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist natürlich abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem dazugehörigen Lernfortschritt.

Theorieprüfung ist abzulegen:
Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen

Praktische Prüfung ist abzulegen:
Praxis: 30 Minuten, innerorts 
Wichtig: HELMPFLICHT!

bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH*
Separater Unterricht
6 Doppelstunden + 90 Minuten fahren

Prüfungen

Theorie: ja
Mindestalter: 15 Jahre.

Mit der FE Klasse L darf man lof oder gartenbauliche Zugmaschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung fahren.

bbH: max. 40 km/h
Anhänger mit einer bbH max. 25 km/h dürfen mitgeführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger dürfen mitgeführt werden.
Flurförderzeuge (Stapler), bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre

Mindesttheorie

Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden
praktische Ausbildung: entfällt

Prüfungen

Theorie: ja
Praxis: entfällt.